Medizinethik: Wie entscheiden in der Corona-Krise?

In einer Pandemie können Mediziner in Entscheidungssituationen kommen, die an die Konflikte klassischer Tragödien erinnern. Der Medizinethiker und Chefarzt Prof. Dr. Dr. Thomas Bschleipfer hat bereits im März gemeinsam mit seinen Kollegen des Klinischen Ethikkomitees am Klinikum Weiden ein Papier erarbeitet, das aus philosophisch-ethischer Basis Handlungsempfehlungen zusammenträgt. Diese Empfehlungen kamen den offiziellen Richtlinien zuvor, eine Veröffentlichung wurde deshalb seinerzeit zurückgestellt. Thomas Bschleipfer promovierte in Philosophie und verfasste die erste Ethik einer deutschen Krisen- und Einsatzmedizin.

Sein Papier stellen wir im Folgenden zur Diskussion. Es enthält zu Beginn die Zusammenfassungen der Handlungsempfehlungen. Daraufhin werden im Rahmen von Hintergrundinformationen allgemeine ärztliche und humanitäre Prinzipien angeführt, die für medizinethische Diskurse leitend sind. Hierauf wird eine Begründung der zugrundeliegenden, medizinethischen Überlegungen im Detail dargelegt. Abschließend wird ein »Algorithmus« entwickelt, also Regeln aufgestellt, mit deren Hilfe klinische Entscheidungsträger in konkreten Situationen zur Entscheidungsfindung gelangen können. 

1 Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen

• Ressourcen sind nach besten Möglichkeiten zu mehren: Hierzu gehört die maximale Zurverfügungstellung von Beatmungsplätzen, aber auch von Personal. Unerfahrenes Personal muss mit erfahrenem Personal durchmischt werden, um die Effektivität zu steigern. Ein »Anlernen« muss situationsbedingt vor Ort direkt bei der Tätigkeit durch das erfahrene Personal erfolgen.
• Alle Ressourcen und Kapazitäten sind sofort zur Verfügung zu stellen, ein Vorhalten für bestimmte Patienten ist nicht zu rechtfertigen.
• Alle (akut oder in naher Zukunft) lebenskritischen Patienten müssen gleich behandelt werden. Hierzu gehört neben einem Corona-Patienten auch beispielsweise ein Patient mit Sepsis, einem beatmungspflichtigen Herzinfarkt oder mit einer lebensbedrohlichen Tumorerkrankung. Eine Bevorzugung von Corona-Patienten ist nicht zu rechtfertigen und würde diese Patienten systematisch besserstellen. Ebenfalls ist die systematische Benachteiligung von Patienten mit Erkrankungen, die die Prognose nicht bestimmen (z. B. dementielle Erkrankung etc.) ethisch nicht zu rechtfertigen.
• Lebenserhaltung vor Wirtschaftlichkeit.
• Im Sinne eines Solidaritätsprinzip muss es geboten sein, weniger dringlich zu behandelnde Patienten mit lebenskritischen Situationen (z. B. Tumorpatienten) in Regionen Deutschlands zu behandeln oder zu verlegen, die zum jeweiligen Zeitpunkt deutlich weniger der Corona-Krise ausgesetzt sind als vor Ort.
• Gewährleistung der Autonomie von Patienten auch in Krisensituationen: Jeder Patient muss (sofern umsetzbar) möglichst schon bei der Aufnahme nach seinem Patientenwillen hinsichtlich Therapie und Therapielimitation gefragt werden.
• Auch in Krisensituationen, in denen nicht für alle Menschen ein Überleben garantiert werden kann, muss ein Sterben in Würde als Minimalkonsens gewährleistet werden. Eine Verabschiedung für Angehörige ist (sofern machbar und medizinisch vertretbar) anzustreben.
• Nicht-wertende Prinzipien wie »first come, first served«  haben vor wertenden Prinzipien (siehe Hintergrundinformation Vorrang.
• Wertende Prinzipien: alleiniges Entscheidungskriterium ist die Prognose eines Patienten, welche in engem Zusammenhang mit der Effektivität einer Ressource steht. 
Alle weiteren Kriterien sind ethisch nicht zu rechtfertigen (so auch »social worth«-Kriterien).
Explizit ist eine Priorisierung von Patienten z. B. auf der Grundlage des Alters in keiner Weise zu rechtfertigen.
Zur Beurteilung der Prognose müssen alle Informationen, soweit als möglich, eingeholt und berücksichtigt werden (»all things considered«). Eine Entscheidung aus dem »Bauchgefühl« eines erfahrenen Arztes heraus ist ethisch korrekt, die Entscheidung muss und kann nicht immer auf ausschließlich objektiven Daten beruhen, muss aber nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. 
• In Krisensituationen ist es notwendig, Entscheidungen zu treffen, die bisweilen auch falsch sein können. Die schlechteste Alternative ist es, keine Entscheidung zu treffen.
• Entscheidungen müssen so früh wie möglich gestellt werden, nach besten Möglichkeiten transparent sein, dokumentiert werden und regelmäßig reevaluiert werden. Schwierige Entscheidungen sollten kollegial, gegebenenfalls auch mit den Angehörigen getroffen werden.
• Die Prognose eines Patienten ist wiederkehrend zu beurteilen.
• Eine Beendigung der Intensivtherapie ist gegeben, wenn absehbar ein autonomes Leben nicht wieder erreichbar ist. Dies ist im Einzelfall zu überdenken, wenn a) der Aufwand »unverhältnismäßig« hoch ist oder wenn b) für einen Patienten zwar intensivmedizinisch Stabilität erreicht werden konnte, die Intensivtherapie jedoch für unbestimmte Zeit fortgeführt werden müsste.
• Vor-Denken ist besser als in der kritischen Entscheidungssituation in aller Komplexität Nach-Denken zu müssen. Wir müssen uns mit den ethischen Fragestellungen frühzeitig auseinandersetzen.

2 Hintergrundinformationen

Die Pandemie mit COVID-19 fordert von allen Menschen derzeit vieles ab, insbesondere jedoch von medizinischem Personal. Die Konfrontation mit Situationen ist denkbar bzw. in anderen Ländern bereits Realität, in denen eine Zuteilung lebenswichtiger jedoch begrenzter Ressourcen vorgenommen werden muss (Allokationsproblematik). Leidvolle, aber unvermeidliche Entscheidungen müssen getroffen werden, wem wann welche Ressource zugeteilt werden kann und soll. Obige Handlungsempfehlungen sollen eine Hilfestellung aber auch eine gewisse moralische Sicherheit für kritische Entscheidungen bieten. Derartige Empfehlungen lagen zum Zeitpunkt der Abfassung (22.3.2020) weder vom deutschen Ethikrat noch von der Bundesregierung vor und waren somit die ersten für das deutsche Gesundheitssystem. 

2.1 Allgemeine ärztliche und humanitäre Prinzipien

Unserem ärztlichen Handeln liegen die klassischen ärztlichen, sogenannten »angloamerikanischen« Prinzipien zugrunde. Dieses »bioethisches Quartett« besteht aus den Prinzipien Autonomie, Gerechtigkeit, Nutzen – Heilen – Schmerzlindern (beneficere) und Nicht-Schaden (non-maleficere). Ergänzung erfahren diese vier Grundsätze durch das Prinzip der Würde und das Prinzip der Tugend. Allein auf der Grundlage dieser Prinzipien kann jedoch noch keine Zuteilung geregelt sein. Hierzu sind Allokationsprinzipien notwendig, die aufgeteilt werden können in Prinzipien ohne und mit Wertung der Bedürftigkeit.

2.2. Allokationsprinzipien

Allokationsprinzipien ohne Wertung der Bedürftigkeit regeln vornehmlich den Zugang zu Ressourcen. Hierzu gehören das sogenannte Basisprinzip krisenmedizinischer Allokation, das Prinzip der natürlichen Lotterie oder Schicksalshaftigkeit, die Prinzipien »first come, first served« oder »last in, first out«, das Prinzip der gleichmäßigen Ressourcenverteilung, das Vertragsprinzip, das Prinzip der Entscheidung aus Mitleid und Mitgefühl (ergänzt um »Bauchgefühl«) sowie das das Risiko-Nutzen-Prinzip (»risk-benefit-ratio«).

Allokationsprinzipien mit Wertung der Bedürftigkeit regeln vornehmlich die Verteilung (zumeist teilbarer) Ressourcen selbst. Bewertet wird nach Gerechtigkeitsprinzipien (z. B. iustitia distributiva), nach dem Prinzip der Nutzenmaximierung (wie es z. B. der Utilitarismus mit seinem »best for most« hält). Abwandlungen und Spezifizierungen davon wäre eine Bewertung nach einer Herrenmoral (Bevorzugung der Stärkeren), einer Sklavenmoral (»Frauen und Kinder zuerst«) oder eine systematische Bevorteilung bestimmter Personenkreise (z. B. Personen mit »Nützlichkeit für alle«, wie Ärzte und Pflegekräfte etc.). Ergänzungen finden diese Wertungen durch das Prinzip der Effektivität, das Prinzip der Praktikabilität, das Solidaritätsprinzip in Konkurrenz zum Prinzip der Notstandstheorie (»Not kennt kein Gebot«).

2.2.1 Allokationsprinzipien ohne Wertung

Betrachtet man zunächst Allokationsprinzipien ohne Wertung der Bedürftigkeit, die vornehmlich den Zugang zu den Ressourcen regeln, so haben für die Corona-Krise folgende Punkte Relevanz:
 Prinzip der Schicksalhaftigkeit 
Bei mehreren, wartenden Patienten mag das Prinzip der Schicksalhaftigkeit greifen, sodass möglicherweise bedingt durch die Wartezeit die Prognose entscheidend verändert wird oder aber der Tod eintritt. Bis dahin ist selbstverständlich Best Supportive Care (BSC) angezeigt.
• Prinzip »first come, first served« 
Das Prinzip »first come, first served« hat Vorrang bei sukzessive eintreffenden Patienten. 
• Vertragsprinzip
Das Vertragsprinzip regelt, dass wir verpflichtet sind, als Institution Hilfeleistung anzubieten. Jegliche Ressource muss zur Verfügung gestellt werden. Ex-ante-Konsensus ist anzunehmen, dass wir unser Gesundheitssystem auch für Menschen finanziert haben, die bislang keinen Beitrag hierzu geleistet haben.
• Prinzip der Entscheidung aus Mitleid und Mitgefühl (ergänzt: Bauchgefühl)
Das Prinzip der Entscheidung aus »Bauchgefühl« mag zwar den Zugang zur Ressource primär regeln, basiert jedoch bereits auf einer Wertung der Prognose, welche von einem erfahrenen Arzt/Intensivmediziner getroffen wird. Hierdurch werden konkurrierende Patienten bereits indirekt hinsichtlich der Erfolgsaussicht der Behandlung beurteilt.
• Risiko-Nutzen-Prinzip (»risk-benefit-ratio«)
Das Risiko-Nutzen-Prinzip (»risk-benefit-ratio«) betrifft den Ausschluss von Patienten, welche ein über die Maßen hohes Risiko für die Hilfeleistenden bedeuten würden. Hilfeleistende sind nicht verpflichtet, ein übergebührendes Maß an Risiko (z. B. für eigenes Leib und Leben) einzugehen, um Patienten zu helfen.

2.2.2 Allokationsprinzipien mit Wertung

Die Verteilung der Mittel selbst (d. h. über den reinen Zugang hinaus) basiert (zumeist) auf Allokationsprinzipien mit Wertung. Diese Bewertungsverfahren bergen jedoch immer eine immanente Ungerechtigkeit (z. B. durch Unvollständigkeit des Wissens) und häufig auch eine mangelnde Praktikabilität. Im Fall der Corona-Krise scheint ein »Schrumpfutlilitarismus« (Bschleipfer, Kornwachs 2010) mit humanitärem Sockel (non-relationaler Bereich) und Surplus-Bereich (relationaler Bereich) am zutreffendsten zu sein. Die Schwierigkeit in der aktuellen Krisensituation ist, dass auch der humanitäre Sockel, welcher Leben und Würde beinhaltet, nicht mehr gesichert werden kann. Insofern bleibt angezeigt, dass, wenn das Leben eines Menschen nicht mehr gesichert werden kann, zumindest dessen Würde nach besten Möglichkeiten aufrechterhalten werden muss. Ein Utilitarismus im Sinne der rigorosen Nutzenmaximierung lässt sich auch in dieser Krisensituation nicht halten. Dieser würde auch einen Schaden, eine systematische Benachteiligung (maleficere) für einige wenige zur Steigerung des Gesamtnutzens in Kauf nehmen. Die Krise selbst betrifft jedoch weder das Überleben der Menschheit als Ganzes noch einer gesamten Gesellschaft, sondern weiterhin das Leben von Einzelpersonen. Insofern muss ein Kompromiss zwischen Individualethik und Sozialethik gefunden werden. Eine rigorose Nutzenmaximierung ist somit als Prinzip in der aktuellen Situation nicht tragbar.

Bei konkurrierenden Patienten muss gewertet werden. Aus ethischer aber auch praktikabler Sicht scheint die Prognose eines Patienten das einzig zu berücksichtigende Kriterium für eine Entscheidung zu sein. Die »Prognose« als Kriterium ist in der philosophischen Literatur nicht unumstritten. Grund ist, dass die Prognose im Einzelfall häufig nicht vorhersagbar ist, sie meist nur auf statistischen Daten beruht und oftmals erst retrospektiv beurteilbar ist. Ferner ist die Definition der »Prognose« nicht eindeutig geklärt. Dennoch muss an diesem Kriterium festgehalten werden, da keines der anderen Kriterien besser zu sein scheint. Es steht außer Frage, dass wir es mit einer handlungsimmanenten und zu akzeptierenden Ungerechtigkeit zu tun haben. Alternativen, wie beispielsweise das Alter als Kriterium, bestechen zwar durch Einfachheit und hohe Praktikabilität, werden jedoch ein deutliches Mehr an Ungerechtigkeit mit sich bringen. Das Alter gilt als (schlechter) Surrogatparameter für Vorerkrankungen und damit für die Prognose des Patienten. Nutzt man das Alter im Hinblick auf die noch bevorstehende Lebenszeit (zumindest statistisch), so begibt man sich philosophisch in eine schwierige Diskussion um zusätzliche Lebenszeit vs. zusätzliche Menschenleben. Dies, insbesondere in einer Katastrophe, in der immer noch das Individuum und nicht eine Gesamtgesellschaft bedroht ist. Das Alter mag lediglich eine Rolle dahingehend spielen, wenn hierdurch die Prognose oder aber die Effektivität von Medikamenten entscheidend beeinflusst wird.

Die Effektivität der Ressource als Kriterium steht in engem Zusammenhang mit der Prognose eines Patienten. Bei »gleichgewerteten« Patienten muss die Ressource bei jenem eingesetzt werden, bei dem sie am effektivsten ist. Über das Problem der kleinsten Differenzen soll und kann an dieser Stelle nicht diskutiert werden.

Ergänzend seien folgende Punkte angemerkt:
• Problem der Herrenmoral (Bevorzugung der Stärkeren) und der Sklavenmoral (»Frauen und Kinder zuerst«) 
Ziel ist es, maximalen Nutzen sicher zu stellen oder Ungleichheiten zu nivellieren. Eine Generalisierung würde jedoch den Verzicht auf individuelle Evaluation bedeuten. Setzt man ein »best prognosis first«, so verbirgt sich tatsächlich im vorgeschlagenen Vorgehen eine gewisse Herrenmoral, welche nicht zum Ziel hat, Ungleichheiten auszugleichen, sondern tatsächlich einem oben formulierten „Schrumpfutilitarismus“ genüge zu tun.
• Problem der Bevorzugung verschiedener Menschengruppen
Die generelle Bevorzugung einzelner Menschengruppen würde zu einer (bereits präkatastrophal manipulierbaren) Zweiklassengesellschaft führen, die ethisch nicht zu rechtfertigen ist. 

Unterschiedliche außermedizinische Kriterien eines Menschen (aus Vergangenheit, Gegenwart und/oder (vermuteter) Zukunft) können hier aufgeführt werden (s. Beschleipfer 2007). Beispielhaft seien Ausbildung, Spenden, Straftaten, Familienstand, Lebensziele bzw. zu erwartende Handlungen zum Nutzen oder Schaden der Gesellschaft aufgeführt. Besondere Beachtung sollte der »social worth« eines Menschen finden, der immer wieder in der Diskussion steht. Aus unterschiedlichsten Gründen, die hier in Gänze nicht aufgeführt werden können, dürfen außermedizinische Kriterien (auch ein »social worth«) für eine Entscheidung keine Berücksichtigung finden. Zur Frage steht jedoch, ob z. B. Ärzte oder Hilfspersonal bevorzugt behandelt werden dürfen. Zu rechtfertigen wäre dies (nur), wenn das entsprechende Personal noch während der aktuellen Krise wiedereinsetzbar wäre, was nach einer intensivmedizinischen Behandlung in den wenigsten Fällen zutreffen dürfte. Die Bevorzugung von medizinischem Personal lässt sich jedoch anderweitig begründen, nämlich durch eine erweiterte Akteur-Relativität. Es ist für Helfende durchaus erlaubt, nahestehende Personen zu bevorteilen. Hierunter fallen sicherlich in erster Linie Familienangehörige, aber auch enge Mitarbeiter dürfen hierzu gezählt werden.

5 Klinischer Algorithmus

Diese Regeln deklinieren jeweils bis zu drei Faktoren durch, nämlich »Situation« [S], »Patient(en) und Prognose« [P] sowie »Entscheidung« [E], und fügen eine erläuternde Bemerkung [B] hinzu.
1. Sind Beatmungsplätze vorhanden [S], werden Plätze sukzessive vergeben [E], denn alle Ressourcen müssen zur Verfügung gestellt werden, ein Vorhalten für den Fall xy ist nicht gerechtfertigt [B].
2. Sind wenige Beatmungsplätze vorhanden [S], so gilt »first come, first served« [E], die Entscheidung wird ungeachtet der Prognose gefällt [B].
3. Ist nur ein Beatmungsplatz vorhanden, um den mehrere Patienten konkurrieren (Gleichzeitigkeit)[S], dürfen bestehende Behandlungen nicht unterbrochen werden, den Vorrang hat der in Behandlung befindliche Patient [B].
4. Wird die Prognose gestellt, dass ohne Beatmung eine Überlebenschance gegeben ist [P], wird der Behandlungsplatz nicht vergeben [E].
5. Wird die Prognose gestellt, dass ohne Beatmung keine Überlebenschance gegeben ist [P], wird der Behandlungsplatz vergeben [E]. 
6. Wird die Prognose gestellt, dass auch mit Beatmung eine Überlebenschance nicht gegeben ist [S], wird der Behandlungsplatz nicht vergeben [E]. 
7. Ist ein Patient unter Beatmung [S] und es wird die Prognose gestellt, dass unter einer für begrenzte Zeit notwendigen Beatmung autonomes Leben (absehbar) wieder erreichbar ist [P], wird die Beatmung fortgeführt [E]. 
8. Ist ein Patient unter Beatmung [S] und es wird die Prognose gestellt, dass die Beatmung auf unbestimmte Zeit notwendig und/oder eine Autonomie (absehbar) nicht mehr erreichbar ist [P], wird die Beatmung vorzeitig beendet [E]. Der Beatmungsplatz wird erneut vergeben [B].
Für die Punkte 4 bis 7 gilt: Regelmäßige Reevaluationen und erneute, gegebenenfalls differente Entscheidungen bei Änderung der Prognose sind angezeigt [B].

Literatur
• Bschleipfer, Thomas: Ethik einer Krisenmedizin – kritische Analyse bereichsspezifischer Dilemmata: Ressourcenallokation, Instrumentalisierung und Doppelloyalität. Cottbus 2007. https://opus4.kobv.de/opus4-btu/frontdoor/index/index/docId/346.
• Bschleipfer, Thomas; Kornwachs, Klaus: Militärische Einsatzmedizin – ethische Dilemmata. Deutsches Ärzteblatt 107: A-1448-1450, 2010.